Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung

 

Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, das beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Anwendung hoher Tierschutzstandards und eine Produktionsweise kombiniert, die der Tatsache Rechnung tragen, dass bestimmte Verbraucher Erzeugnissen, die unter Verwendung natürlicher Substanzen und nach natürlichen Verfahren erzeugt worden sind, den Vorzug geben.

Die gesetzliche Basisregelung für den ökologischen Landbau in Deutschland bilden die beiden EU-VOn 834/2007 und 889/2008; weiteres finden Sie unten auf dieser Seite unter dem Link „Dokumente“. Diese gesetzlichen Regelungen legen alle Verhaltensweisen für die Unternehmen fest, die „Bio“/“Öko“ (beide Begriffe sind synonym) produzieren. Sie lassen sich in drei Themen zusammenfassen:

1.    Intentionen über die ökologische/biologische Produktionsweise mit ihren Vorteilen für den Umwelt- und Tierschutz ebenso wie zur Entwicklung des ländlichen Raums.

2.    Vorschriften darüber, welche Produktionsverfahren durch Landwirte und Verarbeiter von Bio-Rohstoffen anzuwenden oder auch nicht anzuwenden sind, um die Intentionen und Vorteile der Bio-Produktion sicher zu gewährleisten.

3.    Vorschriften, wie durch Kontrollen und Zertifizierungen, der Markt und die Verbraucher davor geschützt werden, dass Produkte nicht unter der Bezeichnung „Bio“ angeboten werden, welche nicht erfolgreich darauf geprüft wurden, dass sie allen Vorschriften komplett entsprechen.

 
  
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